Osterfeuer - Karsamstag

Osterfeuer sind nur am Karsamstag von 15:00 Uhr bis Ostersonntag um 3:00 Uhr erlaubt. Diese sollten auch angemeldet werden, um unnötige Feuerwehreinsätze zu vermeiden. Mehr Informationen bzw. das Formular dazu finden Sie hier: Landesfeuerwehrverband Steiermark.

Wir möchten dazu auch festhalten, das außerhalb dieser Zeiten ein Entzünden strafbar ist und vor allem das mutwillige Entzünden von geplanten Osterfeuern kein Kavaliersdelikt darstellt!